Die Konsularabteilung der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin bietet einen Legalisationsservice für Dokumente und Urkunden unterschiedlicher Art, darunter Zeugnisse, Zertifikate, Vollmachten, usw. Die Legalisation – oder Beglaubigung - ist die Bescheinigung der Echtheit von Stempel und Unterschrift auf einem Dokument.


Die Migrationsbehörde in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Federal Authority of Identity and Citizenship) hat zahlreiche Bestimmungen für Einreisevisa in Kraft gesetzt. Das Prozedere des Visumantrags hängt vom Zweck der Reise und der Art des beantragten Visums ab. Wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite und auf der Seite des Innenministeriums der VAE.



Bürger oder Inhaber von Reisepässen wie dem Normalen Reisepass, Dienstpass oder Diplomatenpass der Europäischen Union und des Schengen-Raums (siehe nachfolgende Tabelle) sind nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit von der Notwendigkeit eines Einreisevisums befreit.

Sie dürfen sich maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in den VAE aufhalten.

 

  • Deutschland
  • Italien
  • Niederlande
  • Frankreich
  • Schweden
  • Luxemburg
  • Schweiz
  • Österreich
  • Belgien
  • Norwegen
  • Dänemark
  • Portugal
  • Slowakei
  • Griechenland
  • Finnland
  • Spanien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Island
  • Slovenien
  • Kroatien
  • Tschechische Republik
  • Polen
  • Ungarn
  • Bulgarien
  • Estland
  • Litauen
  • Zypern
  • Malta
  • Rumänien
  • Montenegro

Deutsche Staatsbürger sind auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips von der Visumpflicht für die Einreise in die VAE befreit. Sie dürfen sich maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in den VAE aufhalten.


Es werden ausschließlich folgende Reisedokumente akzeptiert:

Normaler Reisepass

Kinderreisepass (verlängerter Kinderreisepass wird nicht akzeptiert)

Diplomaten-, Dienst- und UN- Pass


Wichtige  Hinweise !


Gültigkeit des Reisepasses :

Für eine Einreise und im Transit muss der Reisepass ab dem Einreisedatum mindestens 6 Monate gültig sein. 

Die Einreise mit einem  vorläufigen Reisepass  ist nicht mehr möglich.


Inhaber eines Reiseausweises  (Travel Document)

Die Einreise und der Transit mit einem Reiseausweis (Travel-Dokument ) werden nicht akzeptiert.

Ein Visum kann nicht ausgestellt werden.


Ausländische Ehepartner deutscher Staatsbürger benötigen eventuell ein Visum vor der Abreise. Bitte überprüfen Sie anhand der Tabelle für nicht-deutsche Staatsbürger, ob ein Visum vorab beantragt werden muss.

Die Europäische Union und der Schengen-Raum sind auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips vom Einreisevisum des Staates befreit.



1) Für Staatsangehörige folgender Länder im Besitz eines normalen Reisepasses ist für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ein vorheriges Visum nicht erforderlich!

Sie dürfen sich maximal 30 Tage in den VAE aufhalten.


  • Andorra
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Brasilien
  • Kanada
  • Chile
  • China
  • Costa Rica
  • El Salvador
  • Großbritannien
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Japan
  • Kasachstan
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Russland
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • San Marino
  • Seychellen
  • Singapur
  • Salomon-Inseln
  • Ukraine
  • Uruguay
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
  • Vatikanstadt

  • 2) Weitere Nationalitäten 

    Weitere Informationen zu VAE-Visa (Arten, Gebühren und Antragsformulare) finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten des betreffenden Emirats.

     

    Wichtige Informationen für Inhaber eines blauen Reiseausweises (travel document):

    Die Botschaft der VAE in Deutschland sowie die Migrationsbehörde in den VAE können keine Visa für Inhaber von blauen Reiseausweisen (travel document) ausstellen.

    • Inhaber von diplomatischen oder Dienstreisepässen kontaktieren für weitere Informationen bitte die Botschaft per Email.
    • Inhaber eines normalen Reisepasses werden gebeten, ihr Visum vor ihrer Reise gemäß den Einreisegesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beantragen.

    Wie beantrage ich ein Visum?:

    1. Touristenvisum: Reisende, die ihren Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten verbringen, können über einen Reiseveranstalter, ein Hotel in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder über die nationalen Fluggesellschaften der VAE (Emirates Airline Visa Service oder Etihad Airways Visa Service) ein Visum beantragen.
    2. Der Antrag auf ein Transitvisum kann abhängig von ihren jeweiligen Bestimmungen von den nationalen Fluggesellschaften der VAE gestellt werden.
    3. Informationen zu anderen Visumsarten und Antragsbedingungen finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten des betreffenden Emirats (General Administration of Residency and Foreigners Affairs).


    Bitte befolgen Sie folgende Schritte zwecks Visumsvergabe:

    1. Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus (Der Antrag muss maschinengeschrieben sein).
    2. Originalpass, gültig für mindestens weitere sechs (6) Monate, vom Inhaber unterschrieben.
    3. Fügen Sie eine Farbkopie des Reisepasses bei (Titelblatt und erste Seite des Reisepasses).
    4. Reichen Sie zwei Original-Passfotos in Farbe und vor weißem Hintergrund (4 cm – 6 cm) ein.
    5. Fügen Sie eine Original-Verbalnote einer Regierungsabteilung, einer Regierungsbehörde, der Botschaft oder einer anderen UN-Organisation bei. Die Verbalnote sollte folgende Angaben enthalten: Name, Status, Passart und -nummer, Zweck des Besuchs, Datum der Abreise aus Deutschland, Datum der Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten und die Dauer des Aufenthalts in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
    6. Senden Sie Ihr Antragsformular und die oben genannten erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Konsularische Abteilung der Botschaft der VAE in Berlin: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae.
    7. Sobald wir die Genehmigung der Regierung erhalten haben, werden wir Sie per E-Mail an die in Ihrem Antrag angegebene E-Mail-Adresse informieren.
    8. Die Botschaft erteilt nur zwei Arten von Visa (Offizielles Visum und Besuchervisum für Diplomaten-, Dienst-und UN- Passinhaber):

    Art des Visums Gebühr (in Euro)

    Kurzzeit-Visum (Einmalige Einreise)
    Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage, nicht verlängerbar.

    Gültig für zwei (2) Monate – Gratis

    Langzeit-Visum (Einmalige Einreise)

    Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage, nicht verlängerbar.

    Gültig für zwei (2) Monate  Gratis

     



    Studentenvisum

    Studentenvisa müssen von einer der lizenzierten Universitäten oder Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesponsert werden, die vom Ministerium für Hochschulbildung anerkannt sind.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten (General Administration of Residency and Foreigners Affairs) des betreffenden Emirats.


    Transitvisum

    Reisende, die sich auf der Durchreise für weniger als 12 Stunden in den VAE aufhalten, können die Wartezeit bis zum Antritt ihres Anschlussfluges am Flughafen verbringen. Sie müssen ein Visum und ein bestätigtes Ticket für das Anschlussziel vorweisen können.

    Alle Passagiere, die auf Flügen von oder nach Europa, den Vereinigten Staaten, Asien oder Afrika die Flughäfen der VAE passieren, können ein spezielles 96-Stunden-Transitvisum beantragen, das von jeder in den VAE operierenden Fluggesellschaft gesponsert wird. Der Reisende muss im Besitz eines gültigen Tickets für einen Weiterflug sein. Die Aufenthaltsdauer zwischen den beiden Flügen darf dabei nicht mehr als 8 Stunden betragen.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten (General Administration of Residency and Foreigners Affairs) des betreffenden Emirats.



    Bitte reichen Sie folgenden Unterlagen ein:

    • Polizeiliches Bericht enthält die Nummer des Verlorenen Passes
    • Übersetzung des Polizeiberichts ins Arabische durch einen vereidigten Übersetzer
    • Schreiben des Sponsors in den VAE
    • Kopie des verlorenen Reiseasses
    • Kopie der Aufenthalt auf dem verlorenen Reisepass
    • Kopie des VAE-Personalausweises
    • Farbige Kopie des neuen Reisepasses
    • Bezahlen Sie (2 x 150 AED) beim Klicken auf den folgenden

    Nein, deutsche Staatsbürger*innen sind auf Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips von den Einreisevisumspflichten der VAE befreit.

    Sie dürfen sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten.

    Sie können das Touristenvisum auf folgende Weise beantragen::

    1. Hotels und touristische Unternehmen können in Ihrem Namen ein Visum beantragen.
    2. VAE-Angehörige können für Sie ein Visum beantragen.
    3. Eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Organisation kann Visa und Dienstleistungsvisa für Sie beantragen.

    Nein. Nur Diplomaten-/ und Dienstpassinhaber können über die Botschaft offizielle Besuche beantragen.

    Nein, Sie können auf folgende Weise ein Visum beantragen:

    • Nur in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Organisationen können ein Visum beantragen.
    • Einzelpersonen (Verwandte oder Freunde), die bereits in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind, können in Ihrem Namen ein Visum beantragen. Die Beantragung unterliegt dabei bestimmten Richtlinien.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten des betreffenden Emirats.

    • Nur Fluggesellschaften können das Transitvisum vor dem Abflug arrangieren.
    • Passagiere sollten die Buchung für das dritte Reiseziel bestätigt haben.
    • Der Reisepass muss mindestens sechs (6) Monate gültig sein.

    Das Visumausstellungsverfahren dauert in der Regel 14 Tage. Wir empfehle daher, Ihren Antrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Eintragung, ob für einen einzelnen Eintrag oder für mehrere Einträge, hängt von der Entscheidung der Behörde ab.

    Der Pass sollte mindestens sechs (6) Monate gültig sein und vom Inhaber unterzeichnet sein.

    Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen werden von den zuständigen Behörden ausgestellt.
    Wenden Sie sich an Ihren Sponsor in den Vereinigten Arabischen Emiraten, um weitere Informationen zu erhalten.Weitere Informationen finden Sie auf der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten im betreffenden Emirats.

    Dies hängt von der Art des Visums ab, das Ihnen erteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten des betreffenden Emirats.

    • Download the form.
    • Submit 2 passport photos in color and with a white background (size 4 cm - 6 cm).
    • A verbal note from your embassy or organization is required.
    • Mention your sponsor in the application.
    • Clarify the purpose of your visit.
    • Tourist and transit visas can be obtained through travel agencies or any other hotel. The embassy only issues three types of visa (short-term visa, long-term visa and multiple visa).
    • Scan your visa application, your passport (cover sheet and first page of your passport in color), the verbal note and all other documents and email them to the UAE embassy in Berlin for a first demonstration:



    Bitte stellen Sie sicher, dass die folgenden Angaben in den Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen gemacht werden:

    • Der Name des Käufers und/oder Empfängers und die vollständige Adresse mit Postfachnummer sowie der Name der Stadt und des Landes müssen in beiden Dokumenten angegeben werden
    • Verladehafen und Einschiffungshafen sollten in beiden Dokumenten geklärt werden.
    • Der Name des Herstellers und seine vollständige Adresse sollten in beiden Dokumenten dargelegt werden.

    Anmerkungen:

    • Ursprungszeugnis und Handelsrechnung werden ausschließlich zusammen beglaubigt.
    • Bei Antragstellung verlangt die Botschaft zusätzlich zum Original eine Kopie aller eingereichten Handelspapiere.
    • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen zunächst von dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und anschließend von der Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. beglaubigt werden.
    • Die Originalunterschriften des jeweiligen Unternehmers und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sind erforderlich, ein Gummistempel wird nicht akzeptiert (elektronische Unterschriften und Stempel werden akzeptiert, wenn sie im System der Botschaft hinterlegt wurden).
    • Die Beglaubigungsgebühren für Originalrechnungen werden nach ihrem Gesamtbetrag berechnet.
    • Die Beglaubigungsgebühr für ein Ursprungszeugnis beträgt 150 AED.
    • Alle Anträge können entweder per Post eingeschickt oder persönlich eingereicht werden.
    • Sollten Sie das/die Dokument(e) zur Legalisation per Post einschicken, bitten wir Sie, einen frankierten Rückumschlag beizufügen, damit die Botschaft Ihnen das/die Dokument(e) nach Abschluss der Legalisation zurücksenden kann. Die Botschaft übernimmt keine Versandkosten und übernimmt auch keine Haftung für einen eventuellen Verlust bei der Rücksendung.
    • Fügen Sie Ihrem Antrag auch einen Beleg bei, aus dem hervorgeht, dass die Legalisationsgebühren bereits auf das MOFA-Bankkonto überwiesen wurden.
    • Wurden Ursprungszeugnis und Rechnung nicht in Deutschland ausgestellt, werden sie von der Botschaft nicht beglaubigt (für Kroatien muss die Beglaubigung im Anschluss an die Handelskammer durch das Außenministerium im jeweiligen Land erfolgen).
    • Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen zunächst von der Botschaft beglaubigt werden, bevor sie in den VAE eingereicht werden können.
    • Gebührenzahlungen können ausschließlich über die Webseite des MOFA, über die nachfolgenden Links erfolgen:



    Für Rechnungen über: Businesses

    Für Ursprungszeugnisse und weitere Dokumente über: Individuals


    Kontaktinformation der Konsularabteilung in Berlin:

    Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
    Konsularabteilung / Legalisation
    Hiroshimastraße 18-20
    D-10785 Berlin
    Deutschland

    Tel: + 49 (0) 30 516 51-6
    Fax:+ 49 (0) 30 516 51-900
    Email BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae


    Seit dem 01.11.2019 müssen deutsche öffentliche Urkunden, die sich im Legalisationsverfahren für die Vereinigten Arabischen Emirate befinden, vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln beglaubigt werden.

    Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden weiterhin von dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag beglaubigt.





    Verfahren zur Beglaubigung der Dokumente vor ihrer Einreichung bei der Botschaft: Notar + Landgericht + Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Gemäß der Gebührenordnung der VAE beträgt die Gebühr für folgende Dokumente:

    Handelsdokumentart Gebühr (in AED)

    Handlungsvollmacht

    2000 AED

    Sitzungsprotokoll des Aufsichtsgremiums

    2000 AED

    Beschluss des Aufsichtsgremiums

    2000 AED

    Certificate of Status

    2000 AED

    Gründungsurkunde

    2000 AED

    Fusionsvertrag

    2000 AED

    Bestätigung der Amtsinhaberschaft

    2000 AED

    Änderungsurkunde

    2000 AED

    Gesellschaftsvertrag, Fusionsvertrag, Änderungsvertrag

    2000 AED

    Agenturvereinbarung (Vertrieb, Landwirtschaft, etc.)

    2000 AED

    Authorisation of Agent

    2000 AED

    Abtretungsurkunde

    2000 AED

    Finanzbericht

    2000 AED

    Verpflichtungserklärung / Bestätigung

    2000 AED

    Gründungsurkunde (Satzung) einer Kapitalgesellschaft

    2000 AED

    Konformitätsbescheinigung / Übereinstimmungsnachsweis

    2000 AED

    Handelsmarken

    2000 AED

    Handelsregisterauszug 

    2000 AED

     

    Bitte befolgen Sie folgende Anweisungen und zahlen Sie per Kreditkarte 2000 AED für jedes der oben aufgeführten Dokumente.

    Registrieren Sie sich hier.

    • Wählen Sie attestation.
    • Wählen Sie commercial agencies.
    • Geben Sie die Anzahl der eingereichten Dokumente an.
    • Geben Sie bei der Zahlung ‚Berlin‘ als location an.
    • Zahlung ausführen.
    • Einzahlungsbeleg herunterladen / ausdrucken.
    • Dokumente mit dem Einzahlungsbeleg und einem ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag an folgende Adresse senden:


    Kontaktinformation der Konsularabteilung in Berlin:

    Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
    Konsularabteilung / Legalisation
    Hiroshimastraße 18-20
    D-10785 Berlin
    Deutschland

    Tel: + 49 (0) 30 516 51-6
    Fax:+ 49 (0) 30 516 51-900
    Email BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae


    Anmerkungen:

    • Auf jedes bereits von einer der weltweiten Botschaften der VAE oder dem emiratischen Außenministerium (MoFAIC) beglaubigte Handelsdokument wird eine Legalisationsbearbeitungsgebühr in Höhe von 150 AED pro Dokument erhoben.
    • Für jede weitere Kopie der o.g. Handelsdokumente wird eine Gebühr in gleicher Höhe erhoben.
    • Für Kroatien muss die abschließende Legalisation der o.g. Dokumente durch das Außenministerium (MOFA) des jeweiligen Landes ausgeführt werden.

     



     

    DokumentartVerfahrenGebühr (in AED)

    Gerichtsbeschlüsse 

    1. Beschlüsse von Einzelpersonen (Unterstützung, Konzession und Geschenk)
    2. Gerichtsbeschlüsse auf allen Ebenen der Gerichtsbarkeit
    3. Erbscheine
    4. Patenschaften (Adoption eines Kindes)

    Notarielle Beglaubigung +  Landgericht + BVA

     


    150 AED

    Allgemeine DokumenteVerfahrenGebühr (in AED)

    Akademische Zeugnisse 

    (Schule oder Universität)

    Beglaubigung der Ausstellungsstelle, z.B. Schule, Hochschule oder Universität + Kultusministerium + BVA

    (für deutsche Dokumente)

     

    Außenministerium (für kroatische Dokumente)

    150 AED

    Sterbeurkunde

    Standesamt + BVA


    150 AED

    Scheidungsurkunde

    Landgericht + BVA

    150 AED

    Ärztliches Attest

    Krankenhaus + Gesundheitsministerium + BVA 

    150 AED

    Geburtsurkunde

    Standesamt + BVA 

    150 AED

    Heiratsurkunde

    Standesamt + BVA

    150 AED

    Bescheinigung "An die zuständige Abteilung"

    Notarielle Beglaubigung + Landgericht + BVA

    150 AED

    Arbeitsvertrag

    Unternehmen + zuständige Kammer + BVA

    150 AED

    Passkopie

    Notarielle Beglaubigung + Landgericht + BVA


    150 AED

    Vollmacht - persönlich

    Notarielle Beglaubigung + Landgericht + BVA

    150 AED



    Bitte befolgen Sie folgende Anweisungen und zahlen Sie per Kreditkarte 150 AED für jedes der oben aufgeführten Dokumente.

    Beachten Sie die Schritte zur Zahlung der Gebühren  und nutzen Sie folgenden Link.


    • Wählen Sie attestation.
    • Wählen Sie regular certificates.
    • Geben Sie die Anzahl der eingereichten Dokumente an.
    • Geben Sie bei der Zahlung Berlin als location an.
    • Zahlung ausführen.
    • Einzahlungsbeleg herunterladen/ausdrucken.
    • Senden Sie die Dokumente mit dem Einzahlungsbeleg und einem ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag an die Botschaft.


    Anmerkungen:

    • Die Dokumente müssen maschinengeschrieben sein. Handschriftliche Dokumente – mit Ausnahme von Unterschriften – werden nicht akzeptiert.
    • Die Botschaft kann keine Beglaubigungen von internationalen Schulzeugnissen ausstellen, wenn die Schule nicht von den Kultusministerien der Länder anerkannt und offiziell registriert ist.
    • Für Kroatien muss die abschließende Legalisation der o.g. Dokumente durch das Außenministerium (MOFA) des jeweiligen Landes ausgeführt werden. 

    Kontaktinformation der Konsularabteilung in Berlin:

    Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
    Konsularabteilung / Legalisation
    Hiroshimastraße 18-20
    D-10785 Berlin
    Deutschland

    Tel: + 49 (0) 30 516 51-6
    Fax:+ 49 (0) 30 516 51-900
    Email BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae

     



    Medikamente

    Zur Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten für den persönlichen Gebrauch benötigen Sie eine vorherige vom Gesundheitsministerium der VAE ausgestellte Genehmigung.

    Online-Antrag unter  http://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx

    • Issuing permission to import medicines for personal use`

    Nutzen Sie bitte den E-Service des Gesundheitsministeriums der VAE.


    Reise mit einem Haustier

    Für nähere Informationen hierzu, besuchen Sie bitte die Webseite des Umwelt- und Wasserministeriums der VAE.

    Klicken Sie bitte hier.


    Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis (Police Clearance certificate) ausgestellt in der VAE

    Clearance Certificate from the UAE


    Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis auf der Webseite des Innenministeriums der Vereinigten Arabische Emirate beantragt werden kann:


    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline-Nummer auf der Website.


    Bitte beachten Sie, dass Sie ein polizeiliches Führungszeugnis auch unmittelbar von der Dubai Police erhalten können. Sie können es online über die folgende Website beantragen:

    http://dubai.ae/de/lists/howtoguide/dispform.aspx?ID=3

    https://www.dubaipolice.gov.ae/wps/portal/home


    Verlust eines Passes (für Residenten)

    Bitte reichen Sie folgenden Unterlagen ein:

    • Polizeiliches Bericht enthält die Nummer des Verlorenen Passes
    • Übersetzung des Polizeiberichts ins Arabische durch einen vereidigten Übersetzer
    • Schreiben des Sponsors in den VAE
    • Kopie des verlorenen Reiseasses
    • Kopie der Aufenthalt auf dem verlorenen Reisepass
    • Kopie des VAE-Personalausweises
    • Farbige Kopie des neuen Reisepasses
    • Bezahlen Sie (2 x 150 AED) beim Klicken auf den folgenden Link.
    • Individual Services